Teilnahmebedingungen Green Challenge
Stand: 26.05.2026
1. Veranstalter & Gegenstand
1.1. Veranstalter der „Green Challenge“ (im Folgenden „Wettbewerb“) ist die Sponsoo Management GmbH.
1.2. Der Wettbewerb ist eine mehrwöchige Challenge für Amateursport-Teams zur spielerischen Förderung des ökologischen und sozialen Bewusstseins durch sportlichen Ehrgeiz und Wettbewerb.
2. Laufzeit
2.1. Der Wettbewerb beginnt September und endet nach 6-8 Wochen.
2.2. Der Zeitraum ist in drei Phasen unterteilt (Aufwärmen, Heiße Phase, Endspurt).
3. Teilnahmeberechtigung
3.1. Teams: Teilnahmeberechtigt sind Sportmannschaften (Vereine) der Altersklassen U10 mit Sitz in Deutschland. Die Sportart ist hierbei unerheblich.
3.2. Verantwortliche: Jedes Team benötigt eine volljährige Kontaktperson („Team-Captain“, i.d.R. Trainer:in, Betreuer:in oder Elternteil). Diese Person führt die Anmeldung durch, fungiert als alleiniger Ansprechpartner und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen sowie die Einholung der Eltern-Einwilligungen.
3.3. Teamgröße: Ein Team muss aus mindestens 5 aktiven Teilnehmern bestehen.
3.4. Limitierung: Die Teilnahme ist begrenzt. Die Auswahl der Teams obliegt dem Veranstalter; es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
4. Anmeldung, Kosten & Vertragsstrafe
4.1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über die Website der Green Challenge.
4.2. Kostenstruktur: Mit der Bestätigung des Startplatzes wird ein Gesamtbetrag von 33,00 € (inkl. MwSt.) fällig. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
33,00 €: Nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr (Organisation & Handling).
4.3. Zahlungsmodalitäten: Nach Erhalt der Zusage wird ein Zahlungslink per E-Mail an den Team-Captain versendet. Der Betrag muss innerhalb von 7 Tagen vollständig beglichen werden.
4.4. Verfall: Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, verfällt der Anspruch auf den Startplatz unwiderruflich und ein Team von der Warteliste rückt nach.
4.5. Vertragsstrafe: Sollte ein Team die Mindestteilnahme von 50 % der Aufgaben (nachgewiesen durch Upload von validem Foto-/Videomaterial im Portal) nicht erreichen, müssen wir die Trikots zum Selbstkostenpreis von 15 € pro Stück in Rechnung stellen.
5. Ablauf & Spielmechanik
5.1. Die Teams erhalten wöchentlich Aufgaben aus den Bereichen „Wissen“ und „Action“.
5.2. Der Nachweis über die Erfüllung erfolgt durch den Upload von Bild- oder Videomaterial im dafür vorgesehenen Online-Portal.
5.3. Der Veranstalter prüft die Einreichungen auf Gültigkeit. Themenfremde oder offensichtlich falsche Einreichungen werden nicht gewertet.
6. Punktesystem & Trikot-Pflicht
6.1. Punkte-System: Die detaillierte Aufschlüsselung der Punktevergabe (Basis-Punkte, Social Boost, Sonderpunkte) sowie die Kriterien zur Bewertung der eingereichten Challenges richten sich nach den aktuellen Angaben auf der offiziellen Website unter www.the-green-challenge.de. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Challenge-Einreichung dort veröffentlichte Stand.
6.2. Trikot-Pflicht: Jedes Team erhält einen Trikotsatz (max. 15 Stück). Um die volle Punktzahl zu erhalten, sollten die Teilnehmer auf den Beweis-Fotos/Videos sichtbar das offizielle Green Challenge Trikot tragen.
7. Gewinne & Verlosung
7.1. Hauptpreis: Das führende Team der Gesamtwertung gewinnt ein 3-tägiges Trainingslager unter Profibedingungen sowie eine PV-Anlage.
7.2. Wochenpreise: Zusätzlich werden Sachpreise und Erlebnisse (z.B. VIP-Tickets) an aktive Teams vergeben.
7.3. Trikot-Los: Jedes Trikot ist ein Los. Über die Seriennummern können individuelle Preise (z.B. Signaturen von Profis auf dem eigenen Trikot) gewonnen werden.
7.4. Barauszahlung: Eine Barauszahlung der Sachpreise oder eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnermittlung ausgeschlossen.
8. Nutzungsrechte, Datenschutz & Bildrechte
8.1. Rechteeinräumung: Mit dem Upload von Foto- oder Videomaterial räumt das Team (vertreten durch den Team-Captain) dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, dieses Material für die Berichterstattung, Pressearbeit, Website und Social-Media-Kanäle der Green Challenge zu nutzen, zu bearbeiten und zu verbreiten.
8.2. Garantieerklärung: Der anmeldende Team-Captain versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Material verfügt und dieses frei von Rechten Dritter ist.
8.3. Minderjährige: Insbesondere garantiert der Team-Captain, dass für alle abgebildeten Minderjährigen die schriftlichen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten zur Bildnutzung und Veröffentlichung vorliegen. Auf Verlangen des Veranstalters sind diese nachzuweisen. Das Team stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
9. Reisebestimmungen und Kostenübernahme
9.1. Sofern beim Hauptgewinn (Trainingslager) nicht explizit anders angegeben, umfasst der Gewinn die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und das Programm vor Ort für das Team (max. 15 Teilnehmer + 2 Betreuer).
9.2. Anreise: Die Kosten und die Organisation der An- und Abreise zum Gewinnort (z.B. Campus oder Hotel) trägt das Gewinner-Team bzw. der Verein selbst.
9.3. Terminfindung: Der Termin für das Trainingslager wird in Abstimmung mit dem Veranstalter festgelegt. Ist das Team zum vorgeschlagenen Termin verhindert, verfällt der Anspruch nicht sofort, es muss jedoch ein Alternativtermin im selben Kalenderjahr gefunden werden. Kommt keine Einigung zustande, verfällt der Gewinn.
10. Haftungsausschluss & Aufsichtspflicht
10.1. Eigene Gefahr: Die Teilnahme an den Challenges (z.B. Müllsammeln in der Natur, sportliche Übungen) erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2. Aufsichtspflicht: Der Veranstalter (Sponsoo Management GmbH) stellt lediglich die Aufgaben. Die organisatorische Durchführung vor Ort sowie die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmer obliegt zu jedem Zeitpunkt ausschließlich den volljährigen Team-Verantwortlichen (Trainern/Betreuern) und dem jeweiligen Verein.
10.3. Haftungsbegrenzung: Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die während der Durchführung der Challenges entstehen (z.B. Verletzungen beim Sport, Unfälle im Straßenverkehr, beschädigte Kleidung), es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters.
11. Fairplay-Verstöße & Disqualifikation
11.1. Betrugsversuche: Um die Chancengleichheit zu wahren, führt jede Form der Manipulation zur sofortigen Disqualifikation der betreffenden Einreichung oder – in schweren Fällen – zum Ausschluss des gesamten Teams vom Wettbewerb.
11.2. Definition: Als Betrug gilt insbesondere:
Die Verwendung von fremdem Bildmaterial (z.B. Stock-Fotos, Google-Bilder).
Die digitale Nachbearbeitung (Photoshop/KI), um Ergebnisse vorzutäuschen (z.B. mehr Müllsäcke ins Bild kopieren).
Die Mehrfachverwendung alter Fotos für neue Wochen-Challenges.
11.3. Im Verdachtsfall ist der Veranstalter berechtigt, das Original-Dateimaterial (mit Metadaten/Zeitstempel) anzufordern. Kann dieses nicht geliefert werden, werden die Punkte aberkannt.